Rechtsprechung
   BGH, 15.04.1966 - Ib ZR 39/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,2268
BGH, 15.04.1966 - Ib ZR 39/64 (https://dejure.org/1966,2268)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1966 - Ib ZR 39/64 (https://dejure.org/1966,2268)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1966 - Ib ZR 39/64 (https://dejure.org/1966,2268)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,2268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Bau eines Aussiedlerhofs - Verjährungsunterbrechung durch Anerkennung von Forderungen im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs - Landwirtschaftliche Tätigkeit als gewerbliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1403
  • MDR 1966, 571
  • DB 1966, 820
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.07.1960 - VIII ZR 215/59

    Begriff des Gewerbebetriebes

    Auszug aus BGH, 15.04.1966 - Ib ZR 39/64
    Da ein landwirtschaftlicher Betrieb regelmäßig als Gewerbebetrieb im Sinne der Verjährungsvorschriften anzusehen ist (BGHZ 33, 321), braucht das Gericht im Einzelfalle zur Anwendung des § 196 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 1, Abs. 2 BGB nicht die Merkmale für das Vorhandensein eines Gewerbebetriebs ausdrücklich festzustellen; einer besonderen Feststellung bedarf es vielmehr, wenn ausnahmsweise das Vorhandensein eines Gewerbebetriebs verneint werden soll.

    Es hat die Revision zugelassen wegen der Frage, unter welchen Voraussetzungen Ansprüche aus Leistungen der Handwerker für landwirtschaftliche Betriebe der vierjährigen Verjährung unterliegen; dieses Rechtsproblem sei durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 33, 321 noch nicht hinreichend geklärt.

    Das Berufungsgericht folgt insoweit aus Gründen der Sicherung der Rechtseinheit trotz seiner erheblichen Bedenken gegen ihre Praktikabilität der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 33, 321 und nimmt an, daß grundsätzlich jede landwirtschaftliche Tätigkeit als Gewerbebetrieb anzusehen sei, sofern mit ihr mehr als nur die Selbstversorgung des Landwirts und seiner Familie bezweckt werde.

    Diese Ausführungen der Revision sind nicht geeignet, die in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 33, 321 entwickelten Grundsätze in Frage zu stellen.

  • BGH, 07.07.1960 - VII ZR 215/59
    Auszug aus BGH, 15.04.1966 - Ib ZR 39/64
    Das Verhältnis von Regel und Ausnahme schafft entgegen der von der Revision und von Hepp (NJW 1961, 1204) vertretenen Auffassung übersichtliche und den Bedürfnissen des Geschäftsverkehrs Rechnung tragende Grundlagen, soweit bei der Verschiedenheit und Fortentwicklung der Verhältnisse im wirtschaftlichen Bereich überhaupt eine Festlegung von Begriffen möglich ist.
  • BGH, 07.05.1981 - VII ZR 107/80

    Verjährung der Ansprüche von Lufttransportunternehmen wegen des

    Daß ein Wandel in der Verkehrsanschauung auch sonst bei der Verjährung eine Rolle spielen kann, hat der Bundesgerichtshof verschiedentlich zum Ausdruck gebracht (z.B. in BGHZ 33, 321, 331 [BGH 07.06.1960 - VIII ZR 215/59]; 39, 255, 260 [BGH 02.05.1963 - VII ZR 74/62]; BGH NJW 1966, 1403 [BGH 15.04.1966 - Ib ZR 39/64]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht